Wir sind berechtigt, den Sachkundenachweis für Hundehalterinnen / Hundehalter der Gruppe der 20/40er Hunde gemäß § 11 Landeshundegesetz NRW abzunehmen.
Wir rechnen unsere Leistungen nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ab. Die GOT wird uns vom Gesetzgeber vorgeschrieben, Leistungen können nach dem 1 bis 3 - fachen Satz abgerechnet werden. Hinzukommen die verbrauchten Materialien (Arzneimittel, Verbandsmaterial, Spritzen usw.) und die Mehrwertsteuer.
Die aktuelle GOT (gültig ab 08. 07. 2008) kann z. B. auf der Homepage der Bundestierärztekammer (BTK) oder des „Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V.“ (bpt) abrufen werden:
Sie können bei uns bar oder mit EC-Karte (mit PIN) bezahlen, bitte sprechen Sie andere Zahlungsarten vor Behandlungsbeginn mit uns ab. Wenn Sie es wünschen, können Sie jederzeit eine detaillierte Quittung über die Behandlung(en) bekommen.